Bildungsfreistellung

Bildungsfreistellung oder "Bildungsurlaub" bezeichnet den Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Das Arbeitsentgelt wird während der Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen fortgezahlt. Die Kosten für die Veranstaltung trägt der Arbeitnehmer. Einzelheiten regelt das jeweilige Weiterbildungsgesetz. Unsere Bildungsurlaube sind in Schleswig-Holstein und Hamburg als Bildungsfreistellungsveranstaltungen anerkannt.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf das Bundesland Ihres Arbeitgebers:

Ihre Anmeldung zu einem Bildungsurlaub

  • Bitte reichen Sie Ihre verbindliche Anmeldung für einen Bildungsurlaub möglichst frühzeitig bei uns ein. Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung sowie den Anerkennungsnachweis für Ihren Arbeitgeber. 
  • Eine kostenfreie Abmeldung ist bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn möglich. Die vhs entscheidet zu diesem Zeitpunkt anhand der Teilnehmerzahl, ob die geplante Veranstaltung durchgeführt werden kann.
  • Nach Beendigung des Bildungsurlaubs und entrichteter Kursgebühr erhalten Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung. 
  • Bildungsurlaube können auch ohne Bildungsurlaubsbeantragung frei gebucht werden.