Zum Hintergrund

Die Gesetzlichen Krankenkassen haben sich bundesweit zusammengeschlossen und die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) mit der Zertifizierung von Präventionskursen nach § 20 SGB V beauftragt. In einem sehr aufwändigen Verfahren wird nach bundeseinheitlichen Kriterien das vom Veranstalter (der vhs) eingereichte schriftliche Unterrichtskonzept sowie die Qualifikation der Kursleitenden geprüft und ggf. von der ZPP zertifiziert. Die Kursdaten werden dann in eine Datenbank eingestellt, die bundesweit für alle gesetzlichen Krankenkassen zugänglich ist.
Damit entfällt die regionale Prüfung nach bisheriger Praxis. Kurse, die möglicherweise zuvor bezuschusst wurden, sind nicht mehr zertifizierbar, werden somit nicht an die Prüfstelle gegeben und in der ZPP-Datenbank geführt. Eine Gebührenrückerstattung durch Ihre Kasse kann dann nicht gewährt werden.

Unsere Einschätzung

Die Kriterien der bundeseinheitlichen Zertifizierung sind formal und an feste Vorgaben geknüpft. Diese entsprechen nicht immer unseren Qualitätsanforderungen, die wir als Volkshochschule vor Ort, in Bewerbungsgespräch und Unterrichtshospitation prüfen und für wichtig erachten: Zum Beispiel legen wir großen Wert auf Unterrichtserfahrungen in der Erwachsenenbildung; weniger Wert auf die formalen Lehrkompetenzen („Scheine“, Examina etc.). Auch ist es uns sehr wichtig, dass unsere Kursleitenden den Unterricht  teilnehmer- und nicht starr konzeptorientiert durchführen. D. h. Ihrer Krankenkasse liegt nur eine Teilmenge unseres gesamten Präventionskursangebotes vor.

Unser anteiliges Kursangebot mit Krankenkassenanerkennung

Wir bieten Ihnen ZPP-zertifizierte Kurse an z. B. im Bereich Entspannung (Yoga, Qigong) und Bewegung (Rückhalt, Ganzkörperkräftigung). Nur bei diesen Kursen erhalten Sie die „Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse“, die neben einer ZPP-Identitätsnummer auch Auskunft gibt, ob Sie regelmäßig (mind. 80 %) am Kurs teilgenommen haben. Dies ist eine weitere Voraussetzung für die anteilige Rückerstattung der Gebühr. Die Kurse, bei denen eine Rückerstattung voraussichtlich möglich ist, erfragen Sie bitte bei Ihrer Kasse oder bei der Volkshochschule Ahrensburg. Die jeweils aktuellen Präventionskurse finden Sie nachfolgend.

Zum Verfahren

Bitte beachten Sie: Die Anerkennung erfolgt individuell - letztendlich entscheidet immer Ihre Krankenkasse, ob sie den von Ihnen ausgewählten Kurs bezuschusst. Fragen Sie also unbedingt vor Kursbuchung bei Ihrer Krankenkasse nach! Wir stellen Ihnen nach Kursbesuch - Gebühreneingang vorausgesetzt - die Teilnahmebescheinigung aus.


geplante Veranstaltungen

Kursangebote >> Kursdetails
Der Kurs steht leider nicht mehr zur Verfügung.