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Teilnahmebedingungen

Benutzungs- und Gebührenordung als PDF-Datei

Seit dem 01.01.2012 gilt die neue Benutzungs- und Gebührenordung. Mit Ihrer Anmeldung bzw. der Teilnahme an einem der Veranstaltungsangebote der VHS akzeptieren Sie diese Teilnahmebedingungen.

Anmeldung

 

Anmeldekarte als PDF

Zu allen Veranstaltungen ist, wenn nicht anders angegeben, eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Vorträge, Filme oder andere Einzelveranstaltungen sind ausgenommen. Sie erhalten von der Volkshochschule keine Anmeldebestätigung (Ausnahme: Bildungsurlaub). Wenn ein Kurs besetzt ist oder abgesagt werden muss, informieren wir Sie. Eine Rechnung stellen wir nicht aus. Spätestens nach der ersten Teilnahmestunde muss eine schriftliche Anmeldung vorliegen. Ihre Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der gesamten Gebühr; diese wird mit der Anmeldung fällig. Telefonische Voranmeldungen müssen spätestens nach vier Tagen schriftlich bestätigt werden. 
Abmeldung und Ummeldung
Fristen
Eine Abmeldung muss unter Einhaltung der Fristen der Geschäftsstelle schriftlich mitgeteilt werden. Eine Abmeldung beim Dozenten oder ein Fernbleiben vom Kurs wird nicht als Abmeldung anerkannt.
Eine Abmeldung ohne Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr ist nur möglich, wenn Sie die folgenden Fristen einhalten. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen und nach Rücksprache mit der Programmbereichsleitung möglich:
Alle Kurse bis spätestens eine Woche vor dem ersten Veranstaltungstermin; außer
- Kurse mit letzter „Abmeldemöglichkeit“ bis zu dem im Programmheft festgelegten Termin.
- Bildungsurlaube bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn. 
- Sprachkurse bis zum 2. Werktag nach der 1. Kursstunde. Werden diese Fristen nicht eingehalten, bleibt die Gebühr in voller Höhe fällig. Auch wer später in den Kurs eintritt oder nur zeitweise teilnehmen kann, zahlt die volle Gebühr.
Gebühren Die gültige Gebührensatzung sieht unterschiedliche Gebühren je Unterrichtsstunde (45 Minuten) vor. Diese richten sich nach der Honorarhöhe, Teilnehmerzahl, Ausstattung des Unterrichtsraums und Anspruchsniveau des Angebotes. Irrtümer bei der Gebührenangabe bleiben vorbehalten. Maßgeblich ist die Gebührensatzung in der zur Zeit gültigen Fassung, einzusehen in der VHS. Kosten für Arbeits- und Verbrauchsmaterial werden gesondert berechnet.

Ermäßigung von Gebühren

Gegen Vorlage einer Bescheinigung gewährt die Stadt Ahrensburg 50 % Gebührenermäßigung für: Auszubildende, Studierende, Personen, die einen Wehrdienst, Ersatzdienste oder Sozialjahr ableisten, Empfängerinnen und Empfänger nach dem SGB II, Empfängerinnen und Empfänger nach dem SGB XII sowie Schülerinnen und Schüler, deren Eltern zu den oben genannten Personen gehören. Schwerbehinderte (ab 50%) sowie Inhaber der Jugendleitercard erhalten eine Ermäßigung von 25%. Der Nachweis ist jedes Semester neu vorzulegen oder in Kopie zuzusenden. Erfolgt dies nicht, wird die volle Gebühr fällig! Eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich. 

Erstattung von Gebühren

Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erstattet die VHS bereits gezahlte Teilnahmegebühren ganz oder anteilig. Aus buchungstechnischen Gründen bitten wir Sie jedoch um ein wenig Geduld.

Bezahlung der Gebühren

Grundsätzlich können die Kursgebühren nur per Einzugsermächtigung gezahlt werden. Sie geben Ihre Vollmacht für den Bankeinzug jeweils nur für den von Ihnen benannten Kurs und auch nur für das jeweilig laufende Semester. Die Gebühr wird erst eingezogen, wenn feststeht, dass der Kurs tatsächlich stattfindet. Die Abbuchung erfolgt durch das VHS-Büro im Laufe des Semesters. Bei Nichteinlösung der Abbuchung müssen wir Ihnen die Bankgebühren zusätzlich berechnen. In bestimmten Einzelfällen muss die VHS auf einer Barzahlung bestehen. 

Eine Überweisung der Gebühren ist nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Bitte wenden Sie sich an unser Geschäftszimmer.
Teilnahmealter Kurse können, wenn nicht anders festgesetzt, in der Regel erst ab dem 16. Lebensjahr besucht werden. Hiervon ausgenommen sind besonders gekennzeichnete Veranstaltungen. 

Mindestteilnehmerzahl

Näheres finden Sie in der Benutzungs- und Gebührenordung, die ab dem 01.01.2012 gilt, und bei den Kursankündigungen.
Haftung Für entstehende Schäden, Unfälle oder Verluste im Rahmen der Teilnahme an den Kursen übernimmt die Volkshochschule, so weit dieses gesetzlich möglich ist, keinerlei Haftung.

Zusendung von Bescheinigungen, Programmheften o.ä..

Wenn Sie uns einen frankierten Rückumschlag zusenden, schicken wir Ihnen gern eine Bescheinigung oder das Programmheft (gegen Porto zur Zeit 1,45 Euro) zu. Für Bescheinigungen aus zurückliegenden Semestern müssen wir eine Gebühr von 5,00 Euro nach Städtischer Gebührensatzung erheben.
Datenschutz Die Volkshochschule verwendet die Daten Ihrer Anmeldung nur im Rahmen und ausschließlich für interne Verwaltungsarbeiten, strikt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Zuge des Lastschrift-, Mahn- und Vollstreckungsverfahrens.